TIPS FUER DEN VERMIETER: Die Bedeutung der Wartung und der regelmäßigen Überprüfungen von Hubarbeitbühnen

Um zu gewährleisten, dass eine Hubarbeitsbühne über lange Zeit leistungsfähig und – noch wichtiger – sicher bleibt, ist es unerlässlich, die Maschine regelmäßig den vom Hersteller vorgeschriebenen Überprüfungen und Wartungseingriffen zu unterziehen.
Dabei handelt sich nicht nur um eine „best practice“, sondern um eine normierte Vorschrift und gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers.
Unter Überprüfungs- und Wartungstätigkeiten versteht man spezielle Maßnahmen, die der Hersteller im Bedienungshandbuch vermerken muss, das mit der Maschine geliefert wird. Dabei sind die Eingriffe, ihre Art und Häufigkeit (in Arbeitsstunden bzw. Intervallen) genau zu beschreiben.
Diese vom Hersteller vorgegebenen Überprüfungs- und Wartungstermine müssen unbedingt eingehalten werden, bei besonders starker Beanspruchung der Maschine sind die Abstände entsprechend zu verringern.
Es empfiehlt sich, auf der Grundlage der Angaben im Bedienungshandbuch einen Wartungsplan zu erstellen, der eine tägliche Kontrolle vor der Inbetriebnahme und die regelmäßig (monatlich, vierteljährlich usw.) durchzuführenden Maßnahmen umfasst. Für den Fall, dass Probleme festgestellt werden, die eine sichere Anwendung der Maschine gefährden könnten, ist auch deren Stillsetzen einzuplanen.
Besonderes Augenmerk muss der Vergabe der Überprüfungs- und Wartungstätigkeiten gelten.
Während die täglich Kontrolle vor jeder Inbetriebnahme dem Bediener obliegt (sofern von Herstellerseite nichts anderes vorgesehen ist), muss die regelmäßige Wartung von entsprechend geschultem Fachpersonal ausgeführt werden, das spezielle technische Kursen absolviert hat, mit der zu wartenden Hubarbeitsbühne bestens vertraut ist und auch über eine Ausbildung betreffend die mit der Höhenarbeit einhergehenden Risiken verfügt.
Kommt es zu außergewöhnlichen Ereignissen wie etwa schweren Pannen, Maschinenschäden, Unfällen, Erdbeben u.Ä. ist es unerlässlich, die Maschine vor der neuerlichen Inbetriebnahme zu kontrollieren und zu überprüfen. Dasselbe gilt auch für eine besonders lange Beanspruchung der Bühne.
Übrigens: Neben den vorgeschriebenen Überprüfungen und Wartungseingriffen kann es noch weitere regelmäßige Kontrollen geben, denen die Maschine unterzogen werden muss, um die Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen zu prüfen (in Italien sind diese in Artikel 71, Gesetzesvertretendes Dekret 81/2008 in der geltenden Fassung, geregelt).
Die italienischen Bestimmungen verlangen die Registrierung der Wartungseingriffe im so genannten „Kontrollregister“.
In dieses Register sind alle regelmäßigen Überprüfungen, Wartungseingriffe, der Austausch von Elementen der hydraulischen und elektrischen Anlage, der Ersatz von Teilen der Struktur und der Sicherheitstechnik, alle Reparaturen, außerordentliche Überprüfungen, regelmäßige Kontrollen usw. einzutragen.
Es ist wichtig, dass die eingetragenen Eingriffe mit den Vorgaben des Herstellers bezüglich Häufigkeit, Art und Weise der Eingriffe und des dafür qualifizierten Personals übereinstimmen.
CTE organisiert in regelmäßigen Abständen spezielle Kurse für die Ausbildung von Wartungstechnikern für Hubarbeitsbühnen und unterstützt die Kunden mit seinem eigenen Netzwerk an autorisierten Werkstätten bei der Durchführung der vorgeschriebenen Wartungen.