ZUM THEMA SICHERHEITSVORSCHRIFTEN – Das Ausfüllen des Prüfbuches

REGELMÄSSIGE WARTUNGSEINGRIFFE

Eine der geregelten Pflichten des Arbeitgebers besteht darin, die Arbeitsgeräte den vom Hersteller angegebenen Kontrollen und Wartungsmaßnahmen zu unterziehen.

Die Kontrollen müssen schriftlich festgehalten werden. Dieses sogenannte „Prüfbuch“ wurde von der Richtlinie für Hubmaschinen eingeführt und betrifft daher auch Arbeitsbühnen.

In diesem Dokument sind zu verzeichnen: die Übergabe der Maschine an den Ersteigentümer, die folgenden Eigentumsübertragungen, die regelmäßigen Kontrolleingriffe, die Wartungsmaßnahmen, der Austausch von Bestandteilen der Hydraulik und Elektrik, der Austausch von Strukturteilen und Sicherheitsvorrichtungen, Reparaturen und außerordentlichre Kontrollen, regelmäßige Überprüfungen, Überprüfungen der Strukturelemente usw.

Wichtig ist, dass die eingetragenen Eingriffe im Hinblick auf deren Häufigkeit, Art und Weise und der Kompetenz des durchführenden Personals mit den Vorgaben des Herstellers übereinstimmen.

Wie auch die Betriebsanleitung wird das Prüfbuch somit zum integrierenden Bestandteil der Maschine und muss bis zu deren endgültiger Entsorgung bei jedem Eigentumsübergang mit der Maschine übergeben werden. Fehlt das Prüfbuch oder wird es nicht laufend aktualisiert, zieht dies Strafen nach sich.
Mit regelmäßigen und dokumentierten Kontrollen und Wartungen der Arbeitsgeräte erfüllt der Arbeitgeber nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, er gewährleistet auch die Funktionsfähigkeit der Maschine und den Erhalt ihres Handelswertes.